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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde TERRA Discovery Tours den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Diese Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Es wird jedoch empfohlen, eine schriftliche Anmeldung vorzunehmen. TERRA Discovery Tours Anmeldeformulare können verwendet werden. Meldet ein Kunde mehrere Kunden an, so sind auch diese Anmeldungen verbindlich. Mit der Anmeldung er­kennt der Kunde die Reisebedingungen an.

1.2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch TERRA Discovery Tours zustande, die in der Form einer schriftlichen Anmeldebestätigung / Rechnung erklärt wird. Sollte der schriftliche Bescheid eine Abweichung vom Inhalt der Anmeldung enthalten, so liegt ein neues Angebot vor, an das TERRA Discovery Tours 10 Tage gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn der Kun­de innerhalb die­ser Frist das Angebot annimmt.

1.3. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden.

 

2. Bezahlung

Mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung durch TERRA Discovery Tours ist die Buchung für den Kunden und für TERRA Discovery Tours verbindlich.

Auf die dem Kunden gleichzeitig zugehenden Rechnung ist pro Person innerhalb von 8 Tagen eine Anzahlung von mindestens 100 €, jedoch nicht mehr als 15 % des Reisepreises zu leisten. Falls in der Reisebestätigung / Rechnung kein abweichender Termin angegeben wird, ist die Restzahlung 4 Wochen vor Reiseantritt fällig.

Die Reiseunterlagen werden erst nach vollständiger Bezahlung ausgehändigt.

2.1 Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, obgleich der Kunde einen Sicherungsschein erhalten hat, wird TERRA Discovery Tours von der Leistung frei und kann vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen, wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.

 

3. Leistungen

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Reisebeschreibung sowie aus der Reisebestätigung. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. TERRA Discovery Tours behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Reiseangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

 

4. Versicherungen

Versicherungen sind im Reisepreis nicht enthalten. TERRA Discovery Tours rät dringend zum Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, Reisegepäck-/ Reisekranken-/ Haftpflichtversicherung usw. Dringend empfohlen wird der Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung.

 

5. Leistungs und Preisänderungen

5.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind aufgrund des spezifischen Charakters von Trekking- und Expeditionsreisen nicht vollkommen auszuschließen. Unerwartete Straßenverhältnisse, Wettereinbrüche, behördlicher Willkür u.a. können zu Änderungen des beschriebenen Reiseverlaufs führen.

5.2 TERRA Discovery Tours behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten, oder der Abgaben für bestimmte Leistungen (z.B. Flughafengebühren, Visumgebühren) oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Reiseteilnehmer auf den Reisepreis auswirkt, sofern der Reisetermin mehr als 4 Monate nach dem Vertragsabschluss liegt.

Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat TERRA Discovery Tours den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % oder im Fall erheblicher Änderungen einer wesentlichen Reiseleistung, ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten, oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.

Fall Sie eine Tour oder Reise vorzeitig beenden müssen, gehen die entstandenen Mehrkosten zu Ihren Lasten.

5.3 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem Vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. TERRA Discovery Tours ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird TERRA Discovery Tours dem Kunden eine kostenlose Umbuchung, oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

 

6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist die Mitteilung der Rücktrittserklärung bei TERRA Discovery Tours.

Die Rücktrittserklärung sollte zur Beweissicherung schriftlich erfolgen.

6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückgetreten zu sein, die Reise nicht an, so kann TERRA Discovery Tours , soweit bei den einzelnen Reiseausschreibungen nichts anderes aufgeführt ist, einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen verlangen:

  • bis 60 Tage vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises
  • 59-30 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
  • 29-15 Tage vor Reiseantritt 75 % des Reisepreises
  • ab 14 Tage vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises

Bei nicht Anntritt des Fluges (NO SHOW) können die Stornokosten für den Flug 100 % betragen.

Anstelle der prozentualen Entschädigung, bezogen auf den Gesamtpreis der Reise, kann auch eine konkrete Berechnung der Stornokosten in Rechnung gestellt werden. Wir raten dringend zum Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reiseabbruchversicherung.

6.2.1 Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.

6.3 Bis Reiseantritt kann der Kunde sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten vertreten lassen. Wird auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung vorgenommen und kann der Platz weiterverkauft werden, so wird eine Bearbeitungsgebühr von Euro 100,00 fällig. Weitere Kosten, die TERRA Discovery Tours aus der Umbuchung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden (so z.B. für bereits ausgestellte Flugscheine, die umgebucht werden müssen, etc.). TERRA Discovery Tours wird dem Reisenden den Nachweis der Mehrkosten erbringen. TERRA Discovery Tours kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde der TERRA Discovery Tours als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Ein­tritt des Drit­ten ent­stan­de­nen Mehr­kos­ten.

 

7. Nicht in Anspruch ge­nom­me­ne Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, aus welchen Gründen auch immer, nicht in Anspruch, so wird sich TERRA Discovery Tours bei den Leistungsträgern um Erstattung etwa ersparter Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

 

8. Rücktritt und Kündigung durch TERRA Discovery Tours.

TERRA Discovery Tours kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kün­di­gen:

8.1 Bis 2 Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen der in der Reisebeschreibung oder in der Reisebestätigung ausgeschriebenen Mindest-Teilnehmerzahl. Die Rücktrittserklärung ist dem Kunden unverzüglich mitzuteilen, der bis dahin gezahlte Reisepreis in voller Höhe zurück zu erstatten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird TERRA Discovery Tours den Kunden darüber informieren.

8.2 Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende/Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von TERRA Discovery Tours nachhaltig stört oder wenn er sich im solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist . Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde den besonderen Anforderungen der Reise (Gesundheit, körperliche Fitness, Leistungsvermögen, Mithilfe beim Reiseablauf etc.), die verbindlich festgelegt sind, nicht entspricht. TERRA Discovery Tours behält sich den Anspruch auf den Reisepreis; TERRA Discovery Tours muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die TERRA Discovery Tours aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.

8.3 Bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für TERRA Discovery Tours deshalb nicht zumutbar ist, weil Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass TERRA Discovery Tours im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der Wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht durch TERRA Discovery Tours besteht jedoch nur, wenn TERRA Discovery Tours die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. Kalkulationsfehler) und wenn TERRA Discovery Tours die zum Rücktritt führenden Umstände nachweist und dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.

Wird die Reise aus diesem Grunde abgesagt, so erhält der Kunde den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

8.4 Kündigung bis Reiseantritt, wenn der Kunde trotz Mahnungen und Fristsetzung den Reisebetrag nicht gezahlt hat. Stornokosten gehen zu Lasten des Reisenden.

 

9. Vertrags­aufhebung / Haftung wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt, oder au­ßer­ge­wöhn­li­cher Umstände er­heb­lich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Reisende/Kunde, als auch TERRA Discovery Tours vom Reisevertrag zurücktreten bzw. kündigen. Für bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen steht TERRA Discovery Tours eine wertentsprechende Entschädigung zu. Erfolgt der Rücktritt nach Antritt der Reise, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden, falls das vertraglich vereinbart ist, zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Kunde zu tragen. Darüber hinausgehende gegenseitige Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

10. Haftung durch TERRA Discovery Tours & Beschränkung der Haftung

10.1 TERRA Discovery Tours haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
10.1.1 Die gewissenhafte Reisevorbereitung.
10.1.2 Die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger.
10.1.3 Die Richtigkeit der Reisebeschreibung.
10.1.4 Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen
10.2 Für Unfälle, die bei den Ferienaktivitäten, Ex­kur­sio­nen, Bergbesteigungen oder sportlichen Betätigungen auftreten, haftet die TERRA Discovery Tours nur, soweit Sie ein Verschulden trifft. Dringend empfohlen wird der Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung. Die vertragliche Haftung der TERRA Discovery Tours für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
10.2.1 Soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbei geführt wird oder
10.2.2 soweit die TERRA Discovery Tours für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden aufgrund unerlaubter Handlungen, die nicht auf Vor­satz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beträgt je Kunde und Reise 4.100,00 Euro. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

10.3 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt so erbringt TERRA Discovery Tours insoweit Fremdleistungen, sofern TERRA Discovery Tours in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweist. TERRA Discovery Tours haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.

10.3.1 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass TERRA Discovery Tours kein Luftfrachtführer ist. Sofern der TERRA Discovery Tours jedoch die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zukommt, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und dem Zusatzabkommen für Flüge von und nach denU SA und Kanada sowie dem Montrealer Abkommen. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust und Beschädigung von Gepäck. Sofern TERRA Discovery Tours in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet TERRA Discovery Tours nach den für diese geltenden Bestimmungen.

Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringenden Reiseleistung Internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich die TERRA Discovery Tours hierauf berufen.

10.4 Kommt der TERRA Discovery Tours bei Schiffsreisen die Stellung eines Vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes.

10.5 TERRA Discovery Tours sucht die Veranstalter für die jeweiligen Reiseländer gewissenhaft aus und vermittelt die Reisen der Agenturen in den jeweiligen Reiseländern. TERRA Discovery Tours hat keine eigenen Reiseleiter, welche die Reisen ab/an Deutschland begleiten, sondern ausschließlich ört­li­che Be­glei­ter der Agen­ten im Rei­se­land.

10.6 TERRA Discovery Tours haftet nicht für Leistungsstörungen, Unfälle, etc. im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, optionale, bzw. fakultative Angebote örtlicher Veranstalter usw.) soweit sie in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Dies gilt auch für den Fall, dass die Reiseleitung an der Veranstaltung teilnimmt.

10.7 Bei sämtlichen „Aktivreisen“, insbesondere bei Trekking-Touren und Expeditionen, ist zu beachten, dass gerade im Outdoorsport ein erhöhtes Erkrankungs- Unfall- und Verletzungsrisiko besteht. (Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Infektionen etc.), das auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden kann.. Auch ist zu beachten, dass in der Natur, vor allem in abgelegenen Regionen, aufgrund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene, eigene Tourenvorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Medikamente die der Reisende benötigt, auch bei anderen Reisen, muss der Reisende selber in ausreichender Menge mitnehmen. Es wird dem Kunden deshalb dringend empfohlen, sich intensiv (z.B. durch Studium der einschlägigen Fachliteratur) mit den Anforderungen und Risiken auseinander zusetzen, die mit dem von ihm gebuchten Programm verbunden sein können.

10.8 Versicherungen sind im Reisepreis nicht enthalten. TERRA Discovery Tours rät dringend zum Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, Reisegepäck-/ Reisekranken-/ Haftpflichtversicherung usw. Dringend empfohlen wird der Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung.

 

10.9 Haftung bei vermittelten Reisen

Bei den nicht von TERRA Discovery Tours selbst veranstalteten Reisen treten wir nur als Vermittler auf. TERRA Discovery Tours haftet lediglich für eine korrekte Vermittlung, sowie ordnungsgemäße Weiterleitung von Zahlungen und Unterlagen. Für alle sonstigen auftretenden Sachverhalte, die zu Minderungs- oder Schadenersatzansprüchen führen übernimmt TERRA Discovery Tours keine Haftung. Sollte eine von TERRA Discovery Tours vermittelte Reise mit Mängeln behaftet sein, so sind Minderungs- und Schadenersatzansprüche gegen den jeweiligen Reiseveranstalter zu stellen. Bei allen vermittelten Reisen gelten die Reise- und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.

 

11. Insolvenzversicherung

TERRA Discovery Tours schließt für jeden Reisenden eine Versicherung ab, die im Falle des Konkurses von TERRA Discovery Tours für die zu erbringenden Leistungen einsteht. Der Sicherungsschein geht dem Kunden mit der Buchungsbestätigung/Rechnung zu.

 

12. Mitwirkungspflicht

12.1 Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder zu beheben und den Schaden gering zu halten.

12.2 Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Es wird die Schriftform empfohlen. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Falls keine Reiseleitung verfügbar ist, so ist TERRA Discovery Tours an seinem Geschäftssitz zu verständigen. Die Pflicht zur Ansprache der Reiseleitung, bzw. von TERRA Discovery Tours besteht, falls die Reiseleitung oder TERRA Discovery Tours in zumutbarer Weise erreichbar sind.

12.3 Schäden am Reisegepäck müssen zur Wahrung von Ansprüchen sofort dem Beförderungsunternehmen angezeigt werden.

12.4 Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

12.5 Reiseleiter oder Agenturen sind nicht berechtigt irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

 

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

13.1 Der Reisende/Kunde ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung/Agentur mitzuteilen. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, falls dies möglich ist. Unterlässt der Reisende/Kunde schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

13.2 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende/Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei TERRA Discovery Tours geltend zu machen. Es wird empfohlen, diese Ansprüche schriftlich geltend zu machen.

13.3 Reisevertragliche Ansprüche des Kunden verjähren nach 1 Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen TERRA Discovery Tours und dem Kunden Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründete Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder TERRA Discovery Tours die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühsten drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

 

14. Paß-, Visa-,Zoll- und Gesundheitsvorschriften

14.1 Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen selbst verantwortlich. Er ist verpflichtet sich über den aktuellen Stand der Gesundheits- und Impfvorschriften selbst zu informieren. Dabei ist der Rat eines Tropeninstitutes einzuholen. Der Kunde muss unbedingt die Gültigkeit der Reisedokumente prüfen. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn die Vorschriften nach der Reiseanmeldung geändert werden sollten, ausgenommen wenn sie durch eine Schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch TERRA Discovery Tours bedingt sind.

14.2 TERRA Discovery Tours haftet auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn im Ausnahmefall TERRA Discovery Tours mit der Besorgung der Visa beauftragt ist, es sei denn dass TERRA Discovery Tours die Verzögerung zu vertreten hat.

 

15. Gerichtsstand, Sonstiges

15.1 Sollten die Reisedokumente nicht mindestens 14 Tage vor Reiseantritt beim Reisenden/Kunden eingetroffen sein, so hat der Reisende/Kunde TERRA Discovery Tours unverzüglich zu informieren.

15.2 TERRA Discovery Tours kann nur an seinem Gerichtsstand (Amtsgericht Iserlohn) verklagt werden.

15.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

15.4 Für Klagen von TERRA Discovery Tours gegen den Reisenden, ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Zeit der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von TERRA Discovery Tours maßgebend.

15.5 Die vorstehenden allgemeinen Reisebedingungen sind für den Reisevertrag maßgeblich und haben jeweils Vorrang gegenüber etwaigen in diesem anders lautenden Bedingungen, Hinweisen oder Haftungsbeschränkungen, soweit sie den Kunden gegenüber diesen Reisebedingungen benachteiligen.

15.6 Die vorstehenden allgemeinen Reisebedingungen entsprechen dem – während der Erstellung bekannten Stand. Sollten sich zwischenzeitlich Änderungen ergeben, so gelten die neuen Bedingungen.

15.7 Mündliche Abreden, Nebenabsprachen und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art (insbes. von der Buchungsstelle) sind nur dann wirksam, wenn Sie schriftlich von TERRA Discovery Tours bestätigt wurden.

 

TERRA Discovery Tours
Barbara Krajewski
Nothweg 33 b
58640 Iserlohn
Deutschland

Iserlohn 03.05.2007

 

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Ort, Datum:

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Unterschrift:

Mit der Unterschrift erklärt sich der Unterzeichnende mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

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